Konfektor Systeme

Datenschutzerklärung

Stand: 17. September 2026

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist:

Konfektor Systeme GmbH
Königsallee 61
40215 Düsseldorf
Vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Reitz
Telefon: [Telefonnummer nachtragen]
E-Mail: info@konfektor-systeme.de

[Prüfen und nachtragen: Ist ein Datenschutzbeauftragter nach § 38 BDSG zu benennen? Das hängt von der Zahl der Personen ab, die bei Konfektor Systeme ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Diese Zahl steht im Businessplan nicht.]

2. Hosting bei Vercel und Serverprotokolle

Diese Website wird bei Vercel betrieben. Vercel Inc. hat ihren Unternehmenssitz in den Vereinigten Staaten, betreibt für europäische Besucherinnen und Besucher aber Serverinfrastruktur mit Standorten in Europa. Beim Aufruf der Website verarbeitet Vercel automatisch technische Protokolldaten, etwa die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die aufgerufene Seite, den verwendeten Browser und das Betriebssystem sowie die zuvor besuchte Seite.

Zweck
zuverlässige, sichere und performante Bereitstellung der Website sowie Erkennung und Abwehr von Angriffen.
Rechtsgrundlage
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, berechtigtes Interesse an einem funktionsfähigen und sicheren Betrieb der Website.
Empfänger
Vercel Inc. als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Artikel 28 DSGVO.
Speicherdauer
[genaue Aufbewahrungsdauer der Server-Protokolldaten aus der aktuellen Vercel-Dokumentation übernehmen, im Regelfall ein kurzer, automatisch rollierender Zeitraum].

Übermittlung in ein Drittland

Weil Vercel Inc. ihren Sitz in den Vereinigten Staaten hat, ist eine Datenübermittlung in ein Drittland auch dann nicht sicher auszuschließen, wenn die Server für europäische Besucherinnen und Besucher in Europa stehen, etwa bei Fernzugriffen zu Wartungs- oder Supportzwecken. Für diesen Fall stützt sich Vercel nach eigenen Angaben zum einen auf eine Selbstzertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework, zum anderen zusätzlich auf die EU-Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission als Rückfallebene.

Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10. Juli 2023) war zum Stand der Recherche am 16.09.2026 formal weiterhin in Kraft. Er ist jedoch rechtlich angegriffen: Das Gericht der Europäischen Union hat eine erste Klage am 3. September 2025 abgewiesen, gegen dieses Urteil läuft seit Ende Oktober 2025 ein Rechtsmittelverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Zusätzlich wirft eine Entscheidung des US-amerikanischen Supreme Court vom 2. Juli 2026 zur Unabhängigkeit der US-Handelsaufsicht FTC neue Fragen auf, weil diese Behörde eine tragende Rolle für die Durchsetzung des Data Privacy Framework spielt. Rechtlich sicher ist der Fortbestand des Angemessenheitsbeschlusses damit nicht. Da Vercel zusätzlich Standardvertragsklauseln einsetzt, bleibt eine Übermittlungsgrundlage auch bei einem Wegfall des Angemessenheitsbeschlusses bestehen.

3. Kontaktformular

Wer das Kontaktformular nutzt, übermittelt die dort eingegebenen Daten, mindestens Name, E-Mail-Adresse und Nachrichtentext, an Konfektor Systeme GmbH.

Zweck
Bearbeitung der Anfrage und Rückmeldung an die anfragende Person.
Rechtsgrundlage
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, soweit die Anfrage der Anbahnung eines Vertrags dient, im Übrigen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, berechtigtes Interesse an der Bearbeitung eingehender Anfragen.
Empfänger
zuständige Mitarbeitende bei Konfektor Systeme GmbH. Die technische Übertragung läuft über die in Abschnitt 2 beschriebene Infrastruktur bei Vercel. [Nachtragen, falls für den Versand ein zusätzlicher externer E-Mail- oder Formulardienst eingesetzt wird, der hier nicht genannt ist.]
Speicherdauer
Löschung, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Führt eine Anfrage zu einem Vertragsverhältnis, gelten für die daraus entstehende Geschäftskorrespondenz die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren. [Konkrete Löschroutine für unbeantwortete oder abgeschlossene Anfragen durch Konfektor Systeme festlegen und hier nachtragen.]

4. Terminbuchung über Cal.com

Für die Vereinbarung eines Kennenlerngesprächs bindet die Website einen Terminkalender des Anbieters Cal.com als eingebetteten Bereich ein. Beim Aufruf dieses Bereichs baut der Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Cal.com auf, wodurch Cal.com technische Daten wie die IP-Adresse erhalten kann, auch wenn am Ende kein Termin gebucht wird. Bei einer tatsächlichen Buchung werden zusätzlich Name, E-Mail-Adresse und der gewählte Termin an Cal.com übermittelt.

Zweck
Ermöglichen einer Online-Terminbuchung für das Kennenlerngespräch, ohne dass Termine manuell per Telefon oder E-Mail abgestimmt werden müssen.
Rechtsgrundlage
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, weil die Terminbuchung der Anbahnung eines Beratungsgesprächs dient, hilfsweise Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, berechtigtes Interesse an einer unkomplizierten Terminvereinbarung.
Empfänger
der Betreiber von Cal.com als eigenständiger Anbieter des Buchungswerkzeugs. [Vollständigen Firmennamen, Anschrift und Rechtsform des Cal.com-Anbieters aus dessen aktuellem Impressum beziehungsweise Auftragsverarbeitungsvertrag übernehmen und hier eintragen.]

Übermittlung in ein Drittland

Cal.com ist nach vorliegenden Informationen ein US-amerikanisches Unternehmen, ein Datentransfer in die Vereinigten Staaten ist deshalb nicht auszuschließen. Ob dafür eine Selbstzertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln oder eine andere Übermittlungsgrundlage greift, ließ sich in der verfügbaren Recherche nicht abschließend klären. [Konkrete Übermittlungsgrundlage anhand der aktuellen Auftragsverarbeitungsvereinbarung von Cal.com bestätigen und hier eintragen, dies ist vor dem Livegang zwingend zu klären.]

Speicherdauer
[aus dem aktuellen Datenschutzhinweis von Cal.com übernehmen].

5. Lokal ausgelieferte Schriften

Die auf dieser Website verwendeten Schriften werden vom eigenen Server ausgeliefert, nicht von einem externen Schriftendienst wie Google Fonts. Beim Aufruf der Website baut der Browser deshalb für die Darstellung der Schrift keine Verbindung zu einem fremden Server auf, es werden dabei also auch keine Daten wie die IP-Adresse an einen Schriftenanbieter übertragen. Das ist ein bewusster Vorteil dieser Website gegenüber der verbreiteten Einbindung über ein fremdes Schriften-Netzwerk, bei der die IP-Adresse jedes Besuchers an den jeweiligen Anbieter übertragen würde.

Zweck
einheitliche und technisch zuverlässige Darstellung der Website.
Rechtsgrundlage
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, berechtigtes Interesse an einer schnellen und funktionsfähigen Darstellung der Website.
Empfänger
keine, die Schriftdateien verlassen die eigene Serverinfrastruktur nicht.
Speicherdauer
entfällt, die Schriftdateien werden allenfalls kurzzeitig im Zwischenspeicher des Browsers vorgehalten, eine serverseitige Speicherung personenbezogener Daten findet dabei nicht statt.

6. Google Tag Manager (vorgesehen, noch nicht eingerichtet)

Konfektor Systeme plant den Einsatz des Google Tag Manager, hat ihn bislang aber noch nicht eingerichtet. Dieser Abschnitt beschreibt deshalb einen zukünftigen Zustand. Er gilt erst ab dem Tag, an dem der Google Tag Manager tatsächlich aktiv geschaltet wird, selbst dann aber nur für Besucherinnen und Besucher, die zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Bis dahin findet über den Google Tag Manager keine Datenverarbeitung statt.

Zweck (sobald aktiv)
zentrale Verwaltung von Mess-, Marketing- oder Analysewerkzeugen über eine gemeinsame technische Steuerung.
Rechtsgrundlage (sobald aktiv)
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO, Einwilligung, weil über den Google Tag Manager typischerweise nicht technisch notwendige Dienste geladen werden.
Empfänger (sobald aktiv)
Google Ireland Limited beziehungsweise Google LLC, dazu jeder über den Tag Manager konkret eingebundene Einzeldienst, abhängig von den dann tatsächlich konfigurierten Tags.
Speicherdauer (sobald aktiv)
abhängig von den jeweils eingebundenen Diensten, derzeit nicht bestimmbar, weil noch keine einzelnen Tags festgelegt sind.

7. Rechte der betroffenen Person

Jede Person, deren Daten hier verarbeitet werden, hat:

  • Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 DSGVO

Wurde eine Einwilligung erteilt, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

8. Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Wer der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der eigenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, kann sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständig für Konfektor Systeme GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.