Fördermittel für Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen: Diese Programme kommen infrage

Welche Fördermittel für ein Digitalisierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen infrage kommen, hängt vom Umfang und von der Art des Vorhabens ab. Aktuell geprüft, Stand 12. September 2026, sind drei Landesprogramme sowie ein Bundesprogramm über die KfW.
MID Digitale Prozesse
Das Programm MID Digitale Prozesse richtet sich an die Digitalisierung betrieblicher Abläufe. Der Zuschuss beträgt höchstens 500 Euro je Tagewerk bei 10 bis 30 Tagewerken, insgesamt also höchstens 15.000 Euro. Eine Honorarobergrenze für das zugrunde liegende Projekt gibt es dabei nicht.
MID Digitale Sicherheit
Für Maßnahmen rund um IT-Sicherheit prüfen wir das Programm MID Digitale Sicherheit. Es fördert 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.
MID Digitalisierung
Das dritte Landesprogramm, MID Digitalisierung, fördert ebenfalls 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 15.000 Euro. Seit 2026 ist reine interne Digitalisierung ohne Außenwirkung von diesem Programm ausgeschlossen, das prüfen wir vorab für jedes Vorhaben einzeln.
ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW
Für größere Digitalisierungsvorhaben, die über die drei Landesprogramme hinausgehen, prüfen wir den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW, die Programme 511 und 512, der über einen Finanzierungspartner läuft. Je nach Förderstufe sind zwei bis drei Prozent oder drei bis fünf Prozent Zuschuss auf den ausgezahlten Kreditbetrag möglich, jeweils höchstens 200.000 Euro.
Förderung ergänzt, sie bedingt nichts
So unterschiedlich diese Programme im Detail sind, für uns gilt bei allen derselbe Grundsatz: Förderung ergänzt ein Vorhaben, sie ist keine Voraussetzung dafür. Ihr Angebot und ein späterer Vertrag gelten unabhängig davon, ob eine Förderung am Ende bewilligt wird. Deshalb weisen wir einen möglichen Zuschuss immer getrennt vom eigentlichen Preis aus, nicht als Rabatt, der die Kalkulation verschleiert.
Jede Förderoption, die wir Ihnen vorschlagen, erhält außerdem eine Quelle und ein Prüfdatum, bevor sie in Ihr Konfektor Konzept aufgenommen wird. Programme außerhalb von Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der genannten Bundesförderung prüfen wir aktuell nicht mit belastbaren Zahlen und nennen sie deshalb auch nicht in einem Angebot.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, ein Vorhaben umfasst zehn Beratungstage zu je 2.000 Euro, insgesamt also 20.000 Euro Honorar. Bei zehn Tagewerken über MID Digitale Prozesse ergibt sich ein möglicher Zuschuss von 500 Euro je Tagewerk, also 5.000 Euro. Der Eigenanteil läge in diesem Rechenbeispiel bei 15.000 Euro. Dieses Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung der Rechenlogik, es ist kein Ergebnis eines tatsächlichen Kundenprojekts.
Häufige Fragen zur Förderung in Nordrhein-Westfalen
Muss ich eine Förderung beantragen, um ein Angebot von Konfektor Systeme zu bekommen? Nein. Förderung ergänzt Ihr Vorhaben, sie ist bei uns nie Voraussetzung für ein Angebot. Ihr Angebot gilt unabhängig davon, ob eine Förderung bewilligt wird.
Welche Förderprogramme prüft Konfektor Systeme aktuell? Für Nordrhein-Westfalen die drei Landesprogramme MID Digitale Prozesse, MID Digitale Sicherheit und MID Digitalisierung, dazu bundesweit den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW, Programme 511 und 512.
Wie hoch ist der Zuschuss bei den MID-Programmen? Bei MID Digitale Prozesse höchstens 500 Euro je Tagewerk bis insgesamt 15.000 Euro. Bei MID Digitale Sicherheit und MID Digitalisierung jeweils 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro.
Was ist der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW? Ein bundesweiter Förderkredit über einen Finanzierungspartner, bei dem je nach Förderstufe zwei bis drei oder drei bis fünf Prozent Zuschuss auf den ausgezahlten Kreditbetrag möglich sind, höchstens 200.000 Euro.
Prüft Konfektor Systeme auch Förderprogramme außerhalb von Nordrhein-Westfalen? Aktuell nicht mit belastbaren Zahlen. Ungeprüfte Programmnamen, Förderquoten und Höchstbeträge nehmen wir grundsätzlich nicht in ein Angebot auf.
Woher stammen die genannten Förderzahlen? Aus unserer eigenen, laufend aktualisierten Prüfung der jeweiligen Programme, Stand 12. September 2026. Für jedes Vorhaben prüfen wir zusätzlich einzeln, ob die genannten Voraussetzungen tatsächlich zutreffen.